Egal, ob man ein arbeitslose Jobsucher ist oder einen Job hat und einen Jobwechsel anstrebt, man begegnet ihnen spätestens bei der Anzeigensuche im Internet: Den privaten Arbeitsvermittlern (kurz PAV). Sie annoncieren auf vielen Seiten und schreiben meist Stellenangebote aus, die es letztendlich entweder noch gar nicht gibt oder die schlecht bezahlt über Zeitarbeitsfirmen laufen, nur, um einen anzulocken.
Welche Voraussetzungen müssen für einen VGS erfüllt sein?
Die Voraussetzung, um bei einem PAV aufgenommen zu werden, ist der Besitz eines Vermittlungsgutscheins in Höhe von 2.000 Euro, die von der Agentur für Arbeit bzw. der Arge/Jobcenter ausgegeben werden. Das bedeutet: Man muss arbeitslos sein bzw. sich auf Jobsuche befinden und bei der Agentur für Arbeit/Arge/Jobcenter gemeldet sein.
Aber VORSICHT: Nie das Original aus der Hand geben, sondern anfangs nur die Kopie weiterreichen! Sobald man dann einen Job nach Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit der PAV und eines Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber über eine PAV gefunden hat, erst das Original des Vermittlungsgutscheins (kurz VGS) aus den Händen geben.
Wie funktioniert so ein VGS?
Der Vermittlungsgutschein sollte als Kopie an die PAV gegeben werden, damit diese dem Jobsucher bei der Arbeitssuche unterstützt bis dieser einen passenden Arbeitsplatz gefunden hat. Ist dies eingetreten, bekommt die PAV 1.000 Euro, wenn der Arbeitnehmer 6 Wochen die Arbeitsstelle behält, weitere 1.000 Euro folgen nach 6 Monaten. Sollte der Arbeitnehmer vorher schon den Arbeitsplatz wieder verlassen, bekommt die PAV nur einen Teil bzw. gar kein Geld von der Agentur für Arbeit für die Jobvermittlung.
Meist arbeiten die PAV mit Zeitarbeiten (manchmal sind es auch ihre eigenen Tochtergesellschaften) zusammen und vermitteln den Arbeitnehmer (kurz AN) dahingehend. Oder sie recherchieren im Internet – wie übrigens jeder AN – nach freien Stellen bzw. hinterlegen ein Profil/Lebenslauf des AN in verschiedenen Firmen bis irgendwann eine Stelle frei wird.
Aber Achtung!
Es gibt auch sog. „Schwarze Schafe“ unter den PAV. Ich hörte z. B. von einem Vorfall, dass ein AN zu einem PAV ging und anstatt in einem Büro in einer kleinen Küche einer Privatwohnung saß, wo im Hintergrund die Kochtöpfe klapperten und jeder aus der Familie alle privaten Daten des Jobsuchers mit anhören konnte. So etwas sollte nicht passieren, denn es sind Daten, die dem Datenschutzgesetz unterliegen und von daher auch geschützt werden sollten! Falls ihr in eine solche Situation geratet: Steht auf und verlasst schnellstmöglich diesen PAV, denn von ihm könnt ihr NICHTS erwarten – außer, dass eure Situation womöglich auf der nächsten Familienfeier o. ä. ausposaunt wird und zur Unterhaltung dient.
Andere hingegen haben einen noch nicht einmal gesprochen, sondern senden sogleich den Vermittlungsvertrag zum Ausfüllen und zur Unterschrift zu. Wie sollen die PAV den Jobsuchenden da bitte persönlich kennenlernen, um diesen vermitteln zu können? Also: Finger davon lassen!!!
Meine persönliche Erfahrung
Ich hatte mich in der Vergangenheit bei vielen PAV in Leipzig und Umgebung mit einer Kopie meines Vermittlungsgutscheins gemeldet, wobei mir bei den Vorstellungsgesprächen immer wieder auffiel, dass die genau die gleichen Stellen anbieten, die ich bereits selbst im Internet entdeckt und mich beworben hatte. Die hatten alle die gleichen Jobs und wollten mir diese vermitteln! Da brauche ich mir doch keine PAV zu suchen!
Ehe ihr einen Vermittlungsvertrag zwischen der PAV und euch unterzeichnet: Lest ihn in aller Ruhe durch und sucht nach Fallen, denn es gibt wie o. g. auch „Schwarze Schafe“, die alles daran setzen, eure Geldbeutel noch mehr zu entleeren!
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und wünsche euch viel Erfolg bei der Jobsuche!